Wer sind die Ältesten?
Der von der Gemeinde gewählte Teil des Gemeindekirchenrats.
Es dürfen nicht weniger als vier und nicht mehr als 15 gewählte Älteste im GKR sein, wobei die beruflichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zusammen mit den Pfarrern und Pfarrerinnen in der Minderheit sein müssen.
Für die Wahl zum Ältestenamt kann jedes Gemeindeglied vorgeschlagen werden, das nach bestimmten Gesetzen wählbar ist: Älteste können nur Gemeindeglieder sein, sie sich zu Wort und Sakrament halten und ihr Leben am Evangelium Jesu Christi ausrichten, damit nicht vereinbar ist die Mitgliedschaft in oder die tätige Unterstützung von Gruppierungen, Organisationen oder Parteien, die menschenfeindliche Ziele verfolgen.
Zu Ältesten können nur Mitglieder der Kirchengemeinde gewählt oder berufen werden, die
• Mindestens 18 Jahre alt sind,
• zum Abendmahl zugelassen sind, und
• am Leben der Kirchengemeinde teilnehmen und bereit sind, über die innere und äußere Lage der Kirchengemeinde Kenntnis und Urteil zu gewinnen.
Inzwischen sind auch Jugendliche als wählbare Älteste zugelassen, wenn bestimmte Dinge erfüllt sind.
Auf der entsprechenden Seite der EKBO finden Sie weitere Informationen.